Verwaltung von Miethäusern
- Verwaltergebühr 4 - 6% der Nettomieteinnahme
nach Sollstellung zzgl. MWSt
- Kündigungsfrist des Verwaltervertrags innerhalb
eines Monats zum jeweiligen
Quartalsende
- Vergütung von eventuellen Sonderleistungen gemäß
individueller Vereinbarung
Zurück
|